Befreiung von der Lkw-Maut – Handwerksfahrzeuge melden!

Ab Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen. Damit werden 300.000 zusätzliche Fahrzeuge mautpflichtig. Die gute Nachricht: Handwerkerfahrzeuge können von der Maut befreit werden. Dafür ist jedoch eine Registrierung notwendig.

Autobahn mit Fahrzeugen. Bild: stock.adobe.com / miosmedia
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Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t werden mautpflichtig

Im Rahmen der Verkehrsgesetzgebung hat der Bund die Lkw-Maut bereits auf Autobahnen und Bundesstraßen ausgedehnt. Die Zusatzeinnahmen sollen in Fernstraßen und Schiene investiert werden. Ab Juli 2024 wird die Mautpflicht nun auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Bisher gilt sie erst ab 7,5 Tonnen. Damit werden 300.000 zusätzliche Fahrzeuge mautpflichtig.

Die gute Nachricht: Handwerkerfahrzeuge können von der Maut befreit werden. Hier konnten als Ergebnis langjähriger Bemühungen Ausnahmeregelungen erreicht werden. Damit werden handwerkliche Betriebe nicht zusätzlich finanziell belastet, wodurch vermieden wird, dass sich Handwerksleistungen aus diesem Grund verteuern. 

Um die Befreiung von der Maut zu erhalten, müssen die im Gesetz festgelegten Bedingungen nachgewiesen werden. Dies kann durch eine freiwillige Registrierung bei Toll Collect erfolgen. Die Registrierung gilt für bis zu zwei Jahre. Bei Mautkontrollen ist dann künftig nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/ Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorzulegen.
 

Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und

  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
  • handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

  

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Technischer Betriebsberater

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