Zuschüsse für Firmen, die sich beraten lassen
Prozesse verbessern, Veränderungen anstoßen, Innovationen forcieren – Wer sich bei der Unternehmensführung externe Beratung einkauft, kann über das Bundesprogramm zur "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" die Hälfte der Kosten zurückerhalten.
Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens stärken?
Strukturwandel, Digitalisierung, Personalentwicklung: Das Handwerk steht unter einem großem Veränderungsdruck. Damit die Unternehmen den zahlreichen Umbrüchen gewachsen sind, müssen mitunter Prozesse verbessert, Veränderungen angestoßen und Innovationen vorangetrieben werden. Dabei muss man das Rad jedoch nicht immer neu erfinden. Oft kann durch eine externe Beratung von Profis die betriebliche Transformation schneller und leichter vorangebracht werden. Derlei Beratungsleistungen von Dritten kann sich das Handwerk vom Staat finanziell unterstützen lassen.
Mit dem Zuschussprogramm "Förderung von Unternehmungsberatungen für KMU" sollen kleine und mittlere Unternehmen leistungsfähiger und damit auch wettbewerbsfähiger werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
- die Definition für KMU (weniger als 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro) erfüllen.
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Konzeptionell beinhaltet:
- eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens
- die Benennung der ermittelten Schwachstellen und
- darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis.
- Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen bzw. 40 Stunden nicht überschreiten.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten in der Region Leipzig die Hälfte der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro. Es können auch mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr.
Vor Beauftragung des Beratungsunternehmens und Beginn der Unternehmensberatung muss online ein Antrag gestellt werden. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens darf der Vertrag geschlossen und mit der Beratung begonnen werden.
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen, müssen ein kostenloses Informationsgespräch bei der Betriebsberatung der Handwerkskammer zu Leipzig (als regionalem Ansprechpartner) führen. Dieses sollte zeitnah nach Antragstellung geführt werden, kann aber bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises stattfinden.
Die Abwicklung des Förderprogramms findet über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) statt.