Endspurt beim Sächsischen Gründerinnenpreis

Kfz-Betrieb übernommen? Marktnische als Stuckateurin erobert? Innovatives Geschäftsmodell im Bäckerhandwerk umgesetzt? Dann am besten gleich bewerben. Der Freistaat sucht Gründerinnen und Unternehmerinnen, die als Vorbilder anderen Frauen Mut zur Selbstständigkeit machen.

Handwerkerin in der Werkstatt vor einem Notebook. Bild: stock.adobe.com / Dragana Gordic
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Bewerbung noch bis 1. Mai

Bereits zum 16. Mal ruft der Freistaat erfolgreiche Gründerinnen und Unternehmerinnen mit Sitz in Sachsen zur Bewerbung für den Sächsischen Gründerinnenpreis auf. Unternehmerinnen und Gründerinnen können sich noch bis zum 1. Mai 2024 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen bewerben.
 

Gesucht: Newcomerin, Etablierte, Nachhaltigkeits-Profi

Der Preis würdigt das unternehmerische Handeln von Frauen im Freistaat in drei Kategorien: Jeweils 5.000 Euro gehen an eine Gründerin, deren Unternehmen kürzer als drei Jahre am Markt ist, und eine Gründerin, deren Unternehmen bereits länger als drei Jahre besteht. Zudem wird erneut der ebenfalls mit 5.000 Euro dotierte und von der AOK Plus Sachsen/Thüringen gestiftete Nachhaltigkeitspreis an eine Gründerin vergeben, die mit ihrem innovativen Geschäftsmodell die soziale und ökologische Transformation vorantreibt.

Neben dem Preisgeld erwarten die Gewinnerinnen ein filmisches Kurzporträt über das eigene Unternehmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Ein neunköpfiges Jurygremium aus Expertinnen und Experten bewertet und gewichtet die Gründungskonzepte und Unternehmensstrategien der eingereichten Bewerbungen.
 

Alle Details auf www.gruenderinnenpreis.sachsen.de

Bewerben können sich Handwerkerinnen, die ein Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen führen und ihr Unternehmen zwischen dem 1. Januar 2016 und 31. Dezember 2022 gegründet oder übernommen haben. Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis sollen außerdem Frauen, die bereits über eine Existenzgründung nachdenken, ermutigt werden, optimistisch den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Sie sollen ihr Licht nicht unter den Scheffel stellen, sondern selbstbewusst durchstarten. Der Sächsische Gründerinnenpreis fördert damit nicht nur den Unternehmerinnengeist von Frauen im Freistaat, sondern rückt ihr Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit.

Interesse? Dann aber schnell. Die Bewerbung ist nur noch bis zum 1. Mai 2024 unter www.gruenderinnenpreis.sachsen.de möglich. Vergeben wird der Preis vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG).
 
 


Tipp: Doppelte Chance nutzen und bei zwei Awards bewerben!

Logo: Unternehmerfrau im Handwerk 2024

Die Leistungen, Erfolge, aber auch das Alltagsgeschäft der Frauen im Handwerk werden ebenfalls vom »handwerk magazin« mit dem Award »Unternehmerfrau im Handwerk 2024« ausgezeichnet. Wer sich also beim Sachsenwettbewerb beteiligt, sollte seine Chancen auf eine Auszeichnung erhöhen und die Bewerbungsunterlagen auch dort einreichen.

Online bewerben können sich alle Handwerksmeisterinnen, Geschäftsführerinnen, mitarbeitenden Ehefrauen, Partnerinnen oder Familienangehörige, die sich in den Betrieben für den Wirtschaftszweig Handwerk engagieren. Die Kandidatinnen können sich selbst bewerben oder von ihrem Partner, Mitarbeitern oder einer Handwerksorganisation vorgeschlagen werden. Der Preis wird in den Kategorien Unternehmerin und Heldin im Handwerk verliehen, ist jeweils mit 2.500 Euro dotiert und enthält ein umfangreiches Medienpaket fürs Marketing inklusive eines persönlichen Imagevideos.

Bewerbungsschluss für den Wettbewerb »Unternehmerfrau im Handwerk 2024« ist der 15. Juli. Details unter unternehmerfrau.handwerk-magazin.de.unternehmerfrau.handwerk-magazin.de



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Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht / Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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