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29. Februar 2024 / So wickeln Sie Aufträge in Frankreich, Belgien & Luxemburg sicher ab

"Made in Germany" gilt weiterhin als Qualitätsversprechen. Deshalb sind Belgien, Luxemburg und Frankreich offen für deutsche Produkte und Dienstleistungen.

Doch wenn Handwerksunternehmen Leistungen in unseren Nachbarländern erbringen wollen, ist einiges zu beachten. Neben der Organisation von Unterkunft, der Überwindung von Sprachbarrieren und der Klärung von Versicherungsfragen erweisen sich bürokratische Vorgaben der Länder mitunter als Fallstricke.

Praxisorientierter Input zur Entsendung von Mitarbeitern

Leider variieren die Regelungen von Land zu Land und unterliegen regelmäßig Änderungen. Beispielsweise werden Mindestlöhne angepasst, die einzureichenden Unterlagen ändern sich oder Entsendemeldungen werden überarbeitet.

Damit sächsische Unternehmen in den drei Ländern trotzdem rechtssicher Umsätze erzielen können, laden die Handwerkskammer und die IHK zu Leipzig am 29. Februar zum Entsende-Workshop ein.

In zwei Stunden gibt es praxisorientierten Input zu diversen rechtlichen, steuerlichen und administrativen Auflagen. Die Referentinnen über informieren zu grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung und zur sicheren Mitarbeiterentsendung nach Frankreich, Belgien und Luxemburg.

Die Teilnahme ist für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer kostenfrei.


Termin:29. Februar 2024 | 10 bis 12 Uhr
Ort:Hauptgebäude der IHK zu Leipzig (Goerdelerring 5 | 04109 Leipzig)
Veranstalter:Handwerkskammer zu Leipzig / IHK zu Leipzig
Anmeldung: www.leipzig.ihk.de
Kontakt:Antje Barthauer | barthauer.a@hwk-leipzig.de | 0341 2188-304
 
 
   
   
   
 
 
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